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Wer seine Tätigkeit für freiberuflich bezüglich den Gradgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag bei dem zuständigen Finanzamt ausliefern. Dieses entscheidet letztlich darüber, https://webdirectorytalk.com/listings458436/gewerbe-optionen

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